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Oberstufe Schmerikon Massnahmen
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Persönliches Verhalten
Im Interesse eines angenehmen Schulklimas legen wir an unserer Schule grossen
Wert auf korrektes Verhalten und entsprechende Arbeitshaltung der Schülerinnen
und Schüler.
Im Schuljournal werden die folgenden Bereiche von Regelverstössen unterschieden:
1. Verstösse gegen Hausordnung und Verhaltensregeln
Je nach Grad und Wiederholungen können die Vergehen durch einen Zeugniseintrag beanstandet
werden. Die Eltern werden vorgängig über eine solche Massnahme informiert.
2. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessene Hausaufgaben
Nach dreimaligem Vergessen der Hausaufgaben werden die SchülerInnen durch die Lehrkraft
zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten. Nach
mehr als sechs Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen der Hausaufgaben“ werden
die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstandung
kann in Form einer Arbeitshaltungsnote oder einer Bemerkung (z. Bsp. Arbeitsverhalten
nicht befriedigend) erfolgen.
3. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessenes Schulmaterial
Nach dreimaligem Vergessen von Schulmaterial werden die SchülerInnen durch die Lehrkraft
zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten.
Nach mehr als fünfzehn Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen von Schulmaterial“
werden die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstandung
kann in Form einer Arbeitshaltungsnote oder einer Bemerkung (z. Bsp. Arbeitsverhalten
nicht befriedigend) erfolgen.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, das Schuljournal jederzeit einzusehen und haben somit
Einblick in die Selbst- und Sozialkompetenz Ihres Sohnes / Ihrer Tochter.
Zurück auf ErzieherischeMassnahmen?
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Persönliches Verhalten
Im Interesse eines angenehmen Schulklimas legen wir an unserer Schule grossen
Wert auf korrektes Verhalten und entsprechende Arbeitshaltung der Schülerinnen
und Schüler.
Im Schuljournal werden die folgenden Bereiche von Regelverstössen unterschieden:
1. Verstösse gegen Hausordnung und Verhaltensregeln
Je nach Grad und Wiederholungen können die Vergehen durch einen Zeugniseintrag beanstandet
werden. Die Eltern werden vorgängig über eine solche Massnahme informiert.
2. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessene Hausaufgaben
Nach dreimaligem Vergessen der Hausaufgaben werden die SchülerInnen durch die Lehrkraft
zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten. Nach
mehr als sechs Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen der Hausaufgaben“ werden
die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstandung
kann in Form einer Arbeitshaltungsnote oder einer Bemerkung (z. Bsp. Arbeitsverhalten
nicht befriedigend) erfolgen.
3. Mangelhafte Arbeitshaltung: Vergessenes Schulmaterial
Nach dreimaligem Vergessen von Schulmaterial werden die SchülerInnen durch die Lehrkraft
zum Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit im Umfang einer Lektion aufgeboten.
Nach mehr als fünfzehn Einträgen pro Semester im Bereich „Vergessen von Schulmaterial“
werden die Eltern schriftlich über einen allfälligen Zeugniseintrag informiert. Die Beanstandung
kann in Form einer Arbeitshaltungsnote oder einer Bemerkung (z. Bsp. Arbeitsverhalten
nicht befriedigend) erfolgen.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, das Schuljournal jederzeit einzusehen und haben somit
Einblick in die Selbst- und Sozialkompetenz Ihres Sohnes / Ihrer Tochter.
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