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Diskussion Opfer

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Kollektivstrafen verfehlen ihr Ziel
Im Libanon und im Gazastreifen geht Israel nicht nur gegen Extremisten, sondern gegen alle Bewohner vor. Eine solche kollektive Bestrafung ist nicht nur illegal, sie spielt auch Israels Gegnern in die Hände.

Offensichtlich geht es Israel im jüngsten Nahostkrieg um weit mehr als um die Befreiung der entführten Soldaten. Vielmehr soll der Bevölkerung der beiden Regionen eine Lektion erteilt werden, um die Sympathie für die Hamas im Gazastreifen und die Hizbollah im Libanon zu untergraben.

Die Praxis, ganze Völker in die Flucht zu schlagen, verstösst jedoch gegen das humanitäre Völkerrecht. Seit 1949 verbieten die Genfer Konventionen Kollektivstrafen: Die Gräuel, die Zivilisten im Zweiten Weltkrieg widerfuhren, sollen sich nicht wiederholen. Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention schreibt deshalb vor, dass «keine Person für eine Übertretung bestraft werden darf, die sie nicht persönlich begangen hat. Kollektivstrafen wie auch jede Massnahme zur Einschüchterung oder Terrorisierung sind verboten».

Von Christof Münger Tages-Anzeiger vom 02.08.2006¨(Auszug) Originaltext: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ausland/651171.html


KriegNaherOsten


Kollektivstrafen verfehlen ihr Ziel Im Libanon und im Gazastreifen geht Israel nicht nur gegen Extremisten, sondern gegen alle Bewohner vor. Eine solche kollektive Bestrafung ist nicht nur illegal, sie spielt auch Israels Gegnern in die Hände.

Offensichtlich geht es Israel im jüngsten Nahostkrieg um weit mehr als um die Befreiung der entführten Soldaten. Vielmehr soll der Bevölkerung der beiden Regionen eine Lektion erteilt werden, um die Sympathie für die Hamas im Gazastreifen und die Hizbollah im Libanon zu untergraben.

Die Praxis, ganze Völker in die Flucht zu schlagen, verstösst jedoch gegen das humanitäre Völkerrecht. Seit 1949 verbieten die Genfer Konventionen Kollektivstrafen: Die Gräuel, die Zivilisten im Zweiten Weltkrieg widerfuhren, sollen sich nicht wiederholen. Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention schreibt deshalb vor, dass «keine Person für eine Übertretung bestraft werden darf, die sie nicht persönlich begangen hat. Kollektivstrafen wie auch jede Massnahme zur Einschüchterung oder Terrorisierung sind verboten».

Von Christof Münger Tages-Anzeiger vom 02.08.2006¨(Auszug) Originaltext: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ausland/651171.html


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© A. Streiff, Oberstufenlehrer. Alle können eigenverantwortlich mitmachen, habt etwas Mut! last change: 13. August 2006