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Am besten man holt sich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Name / Vorname ohne Adresse im Internet verwendet werden darf.
Angaben zu Schülern: Es kann schon Probleme geben, wenn auf Klassenseiten
die Namen und Vornamen der Schüler sowie der Wohnort (ohne Adresse)
angegeben wird: Mit den neuen Medien (z.B. Twix-Tel) ist es ohne grossen
Aufwand möglich, die Adressen von Schülern herauszufinden. Problem wird dann
verschärft, wenn z.B. Eltern ihre Daten bei Einwohnerkontrolle oder
Strassenverkehrsamt sperren liessen; sind die Daten in Telefonbuch oder
Twixtel nicht auch gesperrt, kann mit den Informationen der Schulwebsite
problemlos die Adresse der Eltern herausgefunden werden, so dass die
Datensperre nichts mehr nützt (führt z.B. zu Problemen bei Opfern häuslicher
Gewalt, die sich an einem andern Ort in der Schweiz eine neue Existenz
aufbauen wollen.
Ohne Einwilligung sollen keine personenbezogenen Angaben zu Schülern gemacht
werden, und wenn, dann nur mit Vorname und erster Buchstabe des
Familiennamens. Werden Klassenfotos publiziert, soll dies ohne
identifizierende Namensnennung (nicht: hintere Reihe, von links nach rechts)
geschehen (Achtung: keine verratenden Fotodateinamen oder E-Mail-Adressen
auf der Website, welche die Anonymisierung wieder durchkreuzen).
Verweigerung der Einwilligung ist auf jeden Fall zu respektieren (Recht am
eigenen Bild).
Wenn die Erziehungsberechtigten keine Einwilligung geben, dann können die Schüler Internet-Namen
verwenden. Statt des Familiennamens nur einen Teil oder die ersten
Buchstaben. So könnte aus HubertMaier? ein "HubsiMai?" werden oder
aus einer CorneliaBachhuber? eine "ConniBa?".
Besser ist natürlich eine Internet-Kompetenz, die mit den Risken
umgehen und die Chancen einer Internet-Identität nutzen kann.
Aber man muss ja nicht alles auf einmal erreichen.
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Am besten man holt sich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Name / Vorname ohne Adresse im Internet verwendet werden darf.
Angaben zu Schülern: Es kann schon Probleme geben, wenn auf Klassenseiten
die Namen und Vornamen der Schüler sowie der Wohnort (ohne Adresse)
angegeben wird: Mit den neuen Medien (z.B. Twix-Tel) ist es ohne grossen
Aufwand möglich, die Adressen von Schülern herauszufinden. Problem wird dann
verschärft, wenn z.B. Eltern ihre Daten bei Einwohnerkontrolle oder
Strassenverkehrsamt sperren liessen; sind die Daten in Telefonbuch oder
Twixtel nicht auch gesperrt, kann mit den Informationen der Schulwebsite
problemlos die Adresse der Eltern herausgefunden werden, so dass die
Datensperre nichts mehr nützt (führt z.B. zu Problemen bei Opfern häuslicher
Gewalt, die sich an einem andern Ort in der Schweiz eine neue Existenz
aufbauen wollen.
Ohne Einwilligung sollen keine personenbezogenen Angaben zu Schülern gemacht
werden, und wenn, dann nur mit Vorname und erster Buchstabe des
Familiennamens. Werden Klassenfotos publiziert, soll dies ohne
identifizierende Namensnennung (nicht: hintere Reihe, von links nach rechts)
geschehen (Achtung: keine verratenden Fotodateinamen oder E-Mail-Adressen
auf der Website, welche die Anonymisierung wieder durchkreuzen).
Verweigerung der Einwilligung ist auf jeden Fall zu respektieren (Recht am
eigenen Bild).
Wenn die Erziehungsberechtigten keine Einwilligung geben, dann können die Schüler Internet-Namen
verwenden. Statt des Familiennamens nur einen Teil oder die ersten
Buchstaben. So könnte aus HubertMaier? ein "HubsiMai?" werden oder
aus einer CorneliaBachhuber? eine "ConniBa?".
Besser ist natürlich eine Internet-Kompetenz, die mit den Risken
umgehen und die Chancen einer Internet-Identität nutzen kann.
Aber man muss ja nicht alles auf einmal erreichen.
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